Kryptowährungen haben die ganze Welt mit ihrem Gewinnpotenzial überrollt. Aus diesem Grund beginnen die Steuerbehörden weltweit damit, Richtlinien für die Erhebung von Steuern auf Gewinne aus verschiedenen Aktivitäten mit Bitcoin & Co. zu erstellen. Die Schweiz gehört zu den Ländern, die sich aktuell mit den Besteuerungsmodalitäten von Kryptowährungen befassen.
In dieser Übersicht gehen wir näher auf die Schweizer Besteuerungsgrundsätze betreffend Kryptowährungen ein. Wir werden kurz das Arbeitspapier betreffend Kryptowährungen von der Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) thematisieren, anschliessend auf die Grundsätze für Aktivitäten wie das Mining, Staking etc. eingehen und zu guter Letzt werden wir dir einen Überblick über den Deklarationsprozess in der jährlichen Steuererklärung in ausgewählten Kantonen gegeben.
Wie werden Kryptowährungen in der Schweiz versteuert?
Die ESTV behandelt Kryptowährungen als Vermögenswert. Dies geht auf den Bericht des Bundesrates aus dem Jahr 2014 zurück, in dem die rechtliche Behandlung, die potenziellen Risiken und die wirtschaftliche Bedeutung von Kryptowährungen erläutert werden. Kryptowährungen sind jedoch ein völlig anderer Vermögenswert als Fiat-Geld und können steuerlich nicht gleich behandelt werden.
Ein Dokument (Arbeitspapier) der ESTV, dass am 27. August 2019 veröffentlicht wurde, enthält Details zu den Steuerrichtlinien für Kryptowährungen und Blockchain-basierte Assets. Nach den Richtlinien werden diese in folgende Kategorien eingeteilt:
- Payment Tokens/Native Tokens
- Asset-Backed Tokens (Debt Tokens, Equity Tokens, Participation Tokens)
- Utility Tokens
Für jede Token-Klassifizierung gelten auf kommunaler und kantonaler Ebene unterschiedliche Besteuerungsregeln. Ebenso hat jeder Kanton unterschiedliche Steuersätze für die Einkommenssteuer und die Vermögenssteuer seiner Einwohner.
Kryptowährungen unterliegen im Allgemeinen der Schweizer Vermögenssteuer und gegebenenfalls der Einkommenssteuer auf der Grundlage des Gesamtwerts der Personen. Alle in der Schweiz ansässigen Personen müssen ihre Kryptowährungen in der jährlichen Steuererklärung zusammen mit ihrem weltweiten Vermögen, Einkommen und Grundbesitz angeben (unter der Voraussetzung, dass die steuerliche Ansässigkeit in der Schweiz unbeschränkt gilt).
Vermögenssteuerliche Grundsätze für Kryptowährungen
Kryptowährungen werden im Rahmen der Schweizer Vermögenssteuer als Fremdwährungen betrachtet. Inhaber von Kryptowährungen werden nach der von der ESTV am Ende des Steuerjahres (31. Dezember) veröffentlichten Kursliste besteuert, sofern die Kurse der jeweiligen Kryptowährung verfügbar sind. Die Kurse basieren auf den Durchschnittspreisen der verschiedenen Handelsplattformen. Liegt kein offizieller Kurs vor, so ist der Wert per 31. Dezember des entsprechenden Jahres basierend auf den publizierten Kursen einer Kryptoplattform (z.B.coinmarketcap.com) zu verwenden.
Einkommenssteuerliche Grundsätze für Kryptowährungen
Die Grundsätze für die Besteuerung der verschiedenen Kryptowährungstransaktionen und -aktivitäten lassen sich summarisch wie folgt zusammenfassen. Wo es angebracht ist, werden wir Regelungen sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen einbeziehen.
Trading
Einkünfte aus dem Handel mit Kryptowährungen aus dem Privatvermögen qualifizieren grundsätzlich als Kapitalgewinne aus beweglichen Vermögenswerten (unter der Annahme, dass der zugrunde liegende Vermögenswert verkauft und als Gegenleistung eine alternative Kryptowährung erworben wurde). Grundsätzlich werden solche Transaktionen als steuerfreie Kapitalgewinne behandelt. Kapitalverluste im Privatvermögen aus dem Kryptohandel sind steuerlich nicht abzugsfähig.
Der Handel ist danach zu beurteilen und einzustufen, ob es sich um private Vermögensverwaltung oder um gewerbsmässiges Trading handelt. Eine Person, welche grundsätzlich die Kriterien vom Kreisschreiben 36 des gewerbsmässigen Wertschriftenhädlers kumulativ erfüllt, gilt nicht als gewerbsmässig tätig. Sobald eines dieser Kriterien nicht mehr erfüllt sind, kann nach Einschätzung der zuständigen Steuerbehörde möglicherweise eine Gewerbsmässigkeit vorliegen.
Sind die Voraussetzungen für den gewerbsmässigen Handel mit Kryptowährungen erfüllt, sind sämtliche Erträge und Kursgewinne als Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit einkommenssteuer- sowie sozialversicherungspflichtig und die daraus resultierenden Verluste grundsätzlich abzugsfähig.
Die folgenden Kriterien geben dir einen ersten Anhaltspunkt (keine abschliessende Aufzählung), ob deine Aktivität als Trader als gewerbsmässiger Handel einzustufen ist. Bitte beachte, dass die Beurteilung von Fall zu Fall erfolgt und dass in Grenzfällen empfohlen wird, vorab einen Rulingantrag bei der zuständigen Steuerbehörde zur Genehmigung des Sachverhalts sowie der daraus resultierenden steuerlichen Würdigung einzureichen.
- Einkünfte:Die Einkünfte (inkl. Kapitalerträge) aus Krypto-Assets/Wertpapieren betragen mindestens ca. 50% deines Jahresgehaltes.
- Transaktionsvolumen:Die Vermögenswerte befinden sich nur für kurze Zeit in deinem Besitz, bevor du sie veräusserst, und du handelst häufig.
- Fremdkapital:Um Trades zu realisieren, handelst du mit Fremdkapital (z.B. Krediten). Die Höhe des Transaktionsvolumens hat keinen Einfluss auf die Qualifikation als professioneller Krypto-Händler.
Mining und Staking
Einkünfte aus dem Schürfen (Mining) und Staken von Kryptowährungen unterliegen grundsätzlich als steuerbarer Vermögensertrag der Einkommenssteuern. Die Mining-Entschädigung kann entweder als Arbeitseinkommen oder als Einkommen aus selbständiger/unselbständiger Tätigkeit qualifizieren.
Lohnzahlungen in Kryptowährungen
Ein Arbeitnehmer, der Bitcoins oder andere Kryptowährungen als Lohn und/oder Leistungen erhalten hat, sollte dieses als steuerpflichtiges Erwerbseinkommen deklarieren. Der Gegenwert der Kryptowährungen in Schweizer Franken zum Zeitpunkt des Empfangs durch den Arbeitnehmer sollte auf dem Lohnausweis erscheinen.
Personen, die Kryptowährungen im Rahmen einer selbständigen Erwerbstätigkeit erhalten, können diese als Haupteinkommen oder Zusatzeinkommen deklarieren. Der Gegenwert der Kryptowährungen in Schweizer Franken zum Zeitpunkt ihres Erhalts ist ebenfalls zu erfassen, genau wie der Gegenwert de regulären Gehälter.
Gebühren
Die Gebühren für die Verwaltung der Assets können je nach Kanton pauschal abgezogen werden. Übersteigen die effektiven Gebühren den Pauschalbetrag, können diese unter Berücksichtigung der jeweiligen kantonalen Regelung steuerlich abgezogen werden.
Die steuerliche Handhabung von Kryptowährungen in ausgewählten Kantonen
Im Folgenden werden die Deklarationsgrundsätze aus sieben ausgewählten Schweizer Kantonen für Kryptoassets aufgeführt.
Kryptosteuern im Kanton Bern
Krypto-Vermögenswerte müssen in der Steuererklärung mit dem Formular 3 angegeben werden (“Wertschriftenverzeichnis und Rückerstattungsantrag Verrechnungssteuer”). Wie beim übrigen Privatvermögen ist für ihre Bewertung der Verkehrswert per Stichtag 31. Dezember massgebend.
Kryptosteuern im Kanton Basel Stadt
Krypto-Vermögen muss in der Steuererklärung unter dem Code 835 “Bargeld, Edelmetalle und andere Vermögenswerte” angegeben werden. Vermögen in Kryptowährungen unterliegen der Vermögenssteuer (vgl. § 45 Abs. 1 StG). Der Nachweis erfolgt mittels Ausdrucks des Wallets per Ende der Steuerperiode oder der Steuerpflicht (vgl. § 54 Abs. 1 StG).
Kryptosteuern im Kanton Zug
Im Kanton Zug werden Krypto-Vermögenswerte im Wertschriftenverzeichnis (Code 160 für die Krypto-Vermögenserträge und Code 600 für die Vermögenswerte) in deiner Steuererklärung eingetragen. Gehören die Kryptowährungen zum Geschäftsvermögen, gilt für sie das Buchwertprinzip. Kursschwankungen müssen in diesem Fall nach handelsrechtlichen Grundsätzen in der Buchhaltung erfasst werden.
Kryptosteuern im Kanton Luzern
Kryptovermögen unterliegt im Kanton Luzern grundsätzlich der Vermögenssteuer (§ 43 Abs. 1 StG). Für die Bewertung der Verkehrswert per Stichtag 31. Dezember oder Ende der Steuerpflicht massgebend. Hierbei ist der Jahresendkurs gemäss der verwendeten Börse zu verwenden. Kryptowährungen ohne offiziellen Kurswert kann man mit dem ursprünglichen Kaufpreis im Wertschriftenverzeichnis als übriges Guthaben deklarieren. Mit der Deklaration ist ein Auszug des Wallets als Beleg in der Steuererklärung beizulegen.
Kryptosteuern im Kanton Zürich
Kryptowährungen sind im Kanton Zürich unter dem Wertschriften- und Guthabenverzeichnis als „übrige Guthaben“ aufzuführen. Kapitalgewinne aus beweglichem Privatvermögen sind grundsätzlich steuerfrei (§ 16 Abs. 3 StG) und Kapitalverluste sind steuerlich nicht abzugsfähig. Für Geschäftsvermögen gelten die steuerrechtlichen Bestimmungen über die selbständige Erwerbstätigkeit. Die Abgrenzung zur privaten Vermögensverwaltung wird die Praxis zum gewerbsmässigen Wertschriftenhandel sinngemäss angewendet.
Kryptosteuern im Kanton Aargau
Kryptowährungen unterliegen im Kanton Aargau zusammen mit den übrigen Vermögenswerten (Bankguthaben, Wertschriften, Fahrzeug, Immobilien) der Vermögenssteuer. Kryptowährungen sind in der jährlichen Steuererklärung im Formular “Wertschriften- und Guthabenverzeichnis” (Form. 101.05) aufzuführen.
Kryptosteuern im Kanton St. Gallen
Kryptowährungen sind im Kanton St. Gallen ebenfalls im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis zu deklarieren. Bei Veränderung des Bestandes an Titeln und Forderungen (Erwerb, Veräusserung, Rückzahlung oder Konversion) sind in die entsprechenden Spalten das Datum des Zu- oder Abganges anzugeben.
Kryptosteuern in weiteren Kantonen
Hier findest du eine Liste von allen Steuerverwaltungen in der Schweiz. Bei spezifischen Fragen zu deiner Steuersituation, kannst du dich gerne an die Steuerexperten von BDO Schweiz wenden.
Straflose Selbstanzeige
Wenn deine Kryptowährungen in früheren Steuererklärungen versehentlich nicht deklariert wurden, besteht die Möglichkeit, deinen Bestand an Kryptowährungen den Steuerbehörden nachträglich mittels strafloser Selbstanzeige zu melden. Die straflose Selbstanzeige ist einmalig und kann nur unter bestimmten limitierten Voraussetzungen geltend gemacht.
Es wird daher dringend empfohlen, dass das gesamte Vermögen und Einkommen (einschließlich Krypto-Vermögenswerten und Einkünften aus Krypto-Vermögenswerten) in der jährlichen Steuererklärung ab Beginn der entsprechenden Investitionen proaktiv und transparent deklariert wird.
Das wichtigste in Kürze
Im Allgemeinen sind in der Schweiz ansässige Personen verpflichtet ihre Kryptowährungen zu versteuern. Die Vermögenssteuern sind kantonal geregelt und entsprechend resultieren kantonal unterschiedliche Vermögenssteuersätze. Steuern werden auch auf Kryptoaktivitäten wie Mining, Staking und den Erhalt von Kryptowährungen als steuerbarer Vermögensertrag erhoben. Bei all diesen Aktivitäten ist es dringend empfohlen deine Krypto-Daten zu konsolidieren und deine Transaktionen dem zuständigen Steueramt in der jährlichen Steuererklärung zu melden. Ein effizientes und länderspezifisches Krypto-Steuertool wie ACCOINTING.com kann dich bei den daraus resultierenden Steuererklärungspflichten unterstützen.
Navigiere durch die Welt der Kryptowährungen mit uns als verlässlicher Partner an deiner Seite für alle Fragen rund um Portfoliomanagement und Krypto-Steuern. –ACCOINTING.com. Wenn du weitere Fragen hast bezüglich der steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen, steht dir mit BDO Schweiz ein verlässlicher Partner zur Seite. Zögere nicht uns bei Fragen zu kontaktieren.